KGV-Heideblume e.V.
Jägerstraße | 38533 Rethen | vorstand@kgv-heideblume.de | 0151 111 79 502

Von A bis Z

A

Ankündigungen können auf der Homepage im Bereich Neuigkeiten und Termine eingesehen werden. Vereinsinterne Termine werden erst nach der Anmeldung sichtbar.

Die Aushänge in den Schaukästen (Zufahrt/Vereinsheim) sollten ebenfalls stets auf Neuigkeiten und wichtige Informationen überprüft werden.

Jedes aktive Mitglied hat im Gartenjahr 15 Arbeitsstunden für den Verein abzuleisten. Die Termine hierfür können auf der Homepage unter Termine eingesehen werden und werden vom Schriftführer in den Schaukästen ausgehängt. Für nicht erbrachte Stunden ist ein Kostenbeitrag von 15,00 Euro/Std. zu leisten. Auch bei einer Nichtabmeldung zum Arbeitseinsatz wird der Kostenbeitrag fällig.

B

Jegliche Baumaßnahmen (z.B. umbauter Raum; Gewächshäuser, Schwimmbecken o.ä.) im Garten sind vorher mit dem Vorstand abzustimmen und schriftlich zu beantragen; sie sind daher genehmigungspflichtig.

Beitrags- und Pachtzahlungen sind spätestens zum 15.01. des Jahres fällig. Ratenzahlungen können nach Rücksprache mit dem Kassierer vereinbart werden. Diese Beiträge werden benötigt, um der Realgemeinde Rethen die Pachtzahlungen für das Gesamtareal des Kleingartenverein, dem Bezirksverband Gifhorn und Landesverband Braunschweig die Abgaben, den Versicherungen die Beiträge zu zahlen.   

C

Chemikalien haben im Garten nichts zu suchen. Daher ist es strengstens verboten, Pflanzenschutzmittel o.ä. einzusetzen.

E

Die Email-Adresse des Vereins ist:  vorstand@kgv-heideblume.de

Bei Einbrüchen, Feuer oder Unregelmäßigkeiten im eigenen Garten sind der Vorstand und dann die Polizei zu benachrichtigen.
Für jeden Garten besteht eine Feuer- Einbruch- Diebstahl- Versicherung. Damit diese in Anspruch genommen werden kann, muß vorab eine Diebstahl- oder Einbruchanzeige bei der Polizei durchgeführt werden.

F

Der Schriftführer organisiert die Arbeitsstunden und führt darüber die Einsatzliste.

Der Verein führt im Laufe des Gartenjahres mehrere Festivitäten (Sommerfest, Weihnachtsfeier u.ä.) durch. Dies soll zum Gemeinschaftssinn beitragen und auch ggf. als Außenwirkung für den Verein fungieren.
Daher bittet der Vorstand um rege Beteiligung der Mitglieder und freut sich auch auf deren Gäste.

Fremde Gärten sind nur mit Zustimmung des jeweiligen Gartenbesitzers und des Vorstandes (bei Reinigungsarbeiten) zu betreten. Eine Ausnahmeregelung besteht nur für den Vorstand.

G

Ein Gartenjahr beginnt am 01.04 und endet am 30.11. des Jahres.

Der Kleingartenverein wurde 1949 gegründet.

Gartenabfälle können im Garten kompostiert werden. Sie dürfen jedoch nicht außerhalb der Anlage (z.B. im Wald) entsorgt werden.

H

Die offizelle Homepage unseres Vereins ist im Internet ist unter der Adresse http://www.kgv-heideblume.de zu finden.
Anregungen für die Gestaltung und für den Inhalt werden gerne vom Administrator oder vom Vorstand entgegengenommen.

Hunde sind bei uns ebenso herzlich Willkommen, jedoch hat der Besitzer dafür zu sorgen, dass sein "Vierbeiner" die Anlage nicht als Toilette benutzt. Sollte es dennoch vorkommen, so muß sich das "Herrchen" oder "Frauchen" um die Entfernung der Hinterlassenschaften kümmern.

K

Der Kassierer führt die wirtschaftlichen Belange des Vereins. Er sorgt für die Buchhaltung und den Einzug von Pacht- und Mitgliedszahlungen. Er/Sie wird jährlich vor der Jahreshauptversammlung durch gewählte Kassenprüfer in seiner Geschäftsführung kontrolliert.

Kaution: Zu Beginn der Mitgliedschaft und Pacht eines Garten wird eine einmalige Kaution in Höhe von € 140 erhoben. Sie ist sofort fällig.

M

Mitgliederversammlungen werden mindestens einmal im Jahr abgehalten. Die Termine für die Mitgliederversammlung werden schriftlich mitgeteilt oder können auf unserer Homepage eingesehen werden.

In den Versammlungen werden die Organe des Vereins (Vorsitzende, Kassierer, Schriftführer und Fachberater) in regelmäßigen Abständen von drei Jahren gewählt.

Die Mitgliedswerbung neuer Gartenfreunde sollte von jedem Gartenbesitzer unseres Vereins durchgeführt werden., damit keine leerstehenden Gärten vorhanden sind, für die natürlich auch die Pacht an die Realgemeinde abzuführen ist.

Zu Beginn des Mitglieds- und Pachtverhältnisses wird eine einmalige Kostengebühr von 50,00 Euro erhoben.

N

Man sollte mit dem Nachbarn, aber nicht über den Nachbarn reden.

O

Es ist darauf zu achten, daß kein Öl aus Rasenmähern, Stromaggregaten oder sonstigen Gartengeräten auf dem Gartengrundstück vergossen wird.

P

Jeder Gartenbesitzer hat die Pflicht, seinen Garten in einem tadellosen Zustand zu halten. Sollte dies nicht möglich sein (z.B. durch Krankheit o.ä.) bitte den Vorstand informieren oder selbst für Abhilfe (z.B. durch Gartennachbarn) sorgen.

R

Ruhezeiten sind Sonntag und an Feiertagen ganztägig.

S

Der Schriftführer/in protokolliert die Vereinssitzungen und ist für das Pressewesen zuständig. Alle Veränderungen im Verein werden dem Bezirksverband zugeleitet.

Schwimmbecken sind erlaubt. Sie müssen jedoch transportabel sein und im Oktober wieder abgebaut werden können. Es dürfen auch keine Chemikalien (z.B. Chlor) dem Wasser beigemischt werden.

Spenden werden gerne entgegen genommen. Eine Spendenquittung kann aufgrund der Gemeinnützigkeit ausgestellt werden.

Auf der Zufahrt zur Vereinsanlage ist mit Kraftfahrzeugen Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Die Schranke muß vom letzten Gartenbesitzer, der das Areal verläßt verschlossen werden.

Bei gravierenden Streitigkeiten unter Gartenbesitzern ist der Vorstand als Schlichtungsorgan anzurufen. In anderen Fällen steht der Bezirksverband Gifhorn der Gartenfreunde als Schlichtungsorgan zur Verfügung (Streitigkeiten mit dem Vorstand o.ä.) 

Alle Schlüssel sind nach der Kündigung des Pachtverhältnisses wieder zurückzugeben.

T

Tierhaltung (z.B. Schafe, Ziegen o.ä.) ist nicht erlaubt

Die öffentliche Toilette am Vereinsheim kann von jedem Mitglied oder Besucher benutzt werden. Sie ist sauber zu verlassen. Die Kosten für die Entsorgung wird auf alle Gärten in der Jahresrechnung umgelegt.

U

Bei längerer Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit kann der nette Gartennachbar  z.B. für das Mähen des Rasen oder für das Bewässern von Pflanzen oder Gemüse sorgen. Auch ist in Notfällen der Vorstand dafür ansprechbar.

V

Das Vereinshaus, welches für die vereinsinternen Anlässe, aber auch für private Veranstaltungen gedacht ist kann von Gartenmitgliedern für den Kostenbeitrag 15,00 Euro/Tag angemietete werden. Ansprechpartner: Kassierer

Die Adressen und Erreichbarkeiten der Vorstandsmitglieder können auf der Homepage unter dem Menüpunkt Vorstand oder in den Schaukästen (Zufahrt/Vereinsheim) entnommen werden.

Die Verantwortlichkeit für das „Sauberhalten“ von Bereichen auf der Vereinsanlage ist für jeden Gartenbesitzer Pflicht und wird jährlich von dem Fachberater/in durch Aushang festgelegt.   

Videoüberwachung oder akkustische Warnsignaleinrichtungen zum Schutz gegen Einbruch und Diebstahl sind auf dem eigenen Gartengelände erlaubt. Dies ist beim Vorstand schriftlich anzumelden und der Standort mit Überwachungswinkel zu dokumentieren. Dabei ist jedoch darauf zu achten, daß keine öffentlichen und vereinsinterne Wege mit überwacht werden. Das Anbringen von akkustischen Abhöranlagen ist auf dem gesamten Gelände des Kleingartenvereins strengstens untersagt und führt bei Entdeckung dieser zum sofortigen Ausschluß aus der Gartengemeinschaft und zu einer strafrechtlichen Konsequenz.

W

Das Wasser ist gemäß Wasserversorgungsverband Gifhorn zum Verzehr geeignet. Der Verein übernimmt jedoch keine Haftung dafür und betitelt es in der Jahresrechnung als "Brauchwasser". Das Wasser wird wegen Frostgefahr im Winter am Ende des Gartenjahres abgestellt. Der Zeitpunkt wann das Wasser an- und abgestellt wird kann auf der Homepage im Bereich Termine eingesehen werden.
Die Gartenbesitzer lesen ihre Wasseruhren auf dem Grundstück ab und leiten den Zählerstand an den Kassierer weiter.
Die Leitungen sind auf jeder Parzelle abzusperren und die Wasserhähne geöffnet zu lassen.

Die Wege zu den Parzellen sind von den angrenzenden Gartenbesitzern vom Unkraut frei zu halten.
Dazu bitte keine Chemikalien benutzen.

Wertgegenstände sind bei längerer Abwesenheit (z.B. im Winter) aus dem Garten zu nehmen.

Z

Die Zugangspforten zu den Wegen und zu den Gartenparzellen sind vor Verlassen des Areals zu verschließen.

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