KGV-Heideblume e.V.
Jägerstraße | 38533 Rethen | vorstand@kgv-heideblume.de | 0151 111 79 502

Aufgabenübersicht

Vorsitzender

Aufgaben:

  1. Führung des Vorstands. Beachtung und Kontrolle der Beschlüsse und Festlegungen des Vorstands und der Mitgliederversammlung.

  2. Entwicklung von Konzeptionen, Erarbeitung von Verträgen, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

  3. Umsetzung des Bundeskleingartengesetzes in der KGA und Kontrolle der Einhaltung desselben sowie angrenzender Bestimmungen.

  4. Teilnahme an den Sitzungen des erweiterten Vorstands des Bezirks-, Stadt-, Kreis- oder Landesverbands.

  5. Konsequenter Einsatz für das Erreichen der Vereinsziele.

  6. Erstellung von Abmahnungen und Kündigungen bei Zuwiderhandlungen der Pächter.

  7. Organisatorische Begleitung von Pächterwechseln. Auswahl der Pächter gem. Bewerberliste.

  8. Internetpräsenz des Vereins pflegen

  9. Vertretung des Vereins nach Außen hin.

 

Stellvertretender Vorsitzender

Aufgaben:

  1. Vertretung in den Amtsgeschäften des Vorsitzenden bei dessen Krankheit, Urlaub oder anderweitige Ausfall.

  2. Entwicklung von Konzeptionen, Erarbeitung von Verträgen, Planung, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen.

  3. Umsetzung des Bundeskleingartengesetzes in der KGA und Kontrolle der Einhaltung desselben sowie angrenzender Bestimmungen.

  4. Führung der Bewerberliste. Organisatorische Begleitung von Pächterwechseln.

  5. Leitung und Kontrolle der kulturellen und politischen Veranstaltungen, Feste und anderer Aktivitäten des Vereins.

  6. Konsequenter Einsatz für das Erreichen der Vereinsziele.

  7. Vertretung des Vereins nach Außen hin.

 

Schatzmeister/Kassierer

Manche Vereinsmitglieder mögen ihren Kassierer für pingelig halten. Bei Geld hört aber meistens der Spaß auf. Da muss alles bis hin einschließlich zum letzten Pfennig stimmen. Lässt der Kassierer es zu, dass einige Dinge laxer gehandhabt werden, wird er sehr bald enorme Schwierigkeiten haben, alle Finanztransaktionen lückenlos nachweisen zu können. Bei einem Verein, insbesondere bei einem gemeinnützigen Verein, kommt es aber im Bereich der Finanzen gegenüber dem Finanzamt mitunter auf die winzigste Kleinigkeit an.

Aufgaben:

  1. Führung der finanztechnischen und versicherungstechnischen Unterlagen. Erstellung des Finanzplanes, ggf. Bilanzierung, Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung und Erstellung der steuerlichen Dokumente.

  2. Verwaltung und sichere Verwahrung der finanziellen Mittel des Vereins.

  3. Kontakt zu und Arbeit mit Banken. Verwaltung der Vereinsgelder über die Vereinskonten. Anlage der Vereinsrücklagen in Form von Festgeldern o.ä.

  4. Organisation und Durchführung der Kassierungen (Mitgliederrechnungen) oder Rechnungsausgaben bzw. deren Versand.

  5. Mahnwesen des Vereins gegenüber Vereinsmitgliedern und externen Schuldnern.

  6. Führt die jährliche Inventur durch und hält diese in der Inventurliste fest.

 

Schriftführer

Aufgaben:

  1. Erstellung von Protokollen, Berichten und Schreiben aller Art.

  2. Entwurf und Vervielfältigung von Plakaten, Handzetteln und Broschüren.

  3. Organisation des Vorstandsbüros. Dazu gehören Erfassung und Lenkung des Postein- und -ausgangs, Strukturierung der Ablage in Ordnern und im PC.

  4. Vor- und Nachbereitung der Unterlagen bei Versammlungen und Wahlversammlungen.

  5. Öffentlichkeitsarbeit mit Zeitungen, Rundfunk und Fernsehen.

  6. Beschaffung von Informationsmaterial für die Vorstandsarbeit zu allen das Kleingartenwesen und die Vereinsverwaltung betreffenden Belangen. Beschaffung sowie Erstellung von Informationsmaterial für die Mitglieder.

 

Gartenfachberater

Aufgaben:

  1. Unterstützt die Arbeit des Vorstands und der Mitglieder durch fachliche Beratung zur Gestaltung und Nutzung der Gartenfläche. Dabei stützt er sich auf das Bundeskleingartengesetz, die Richtlinien, Verordnungen und Gesetze des Landes und die Festlegungen des Unterpachtvertrages einschließlich der Gartenordnung.

  2. Ansprechpartner für ratsuchende Gartenfreunde, denen er Ratschläge und Hinweise zur Anlage und Nutzung des Gartens, zum Pflanzenschutz und zu den Eigenschaften der Pflanzen gibt. Er hilft durch Demonstration praktischer Elemente der Gartenarbeit. Gleichzeitig nimmt er Aufgaben des Umwelt- und Naturschutzes wahr, die mit dem Kleingartenwesen im Zusammenhang stehen.

  3. Sein Fachwissen vermittelt er an die Mitglieder des Vereins durch organisierte Fachvorträge und gezielte Diskussionsbeiträge auf Mitglieder- und Abteilungsversammlungen sowie durch Demonstration z.B. des fachgerechten Schnitts von Obstbäumen und Beerensträuchern.

  4. Durch Teilnahme an den Gartenbegehungen des Vorstands verschafft er sich einen Überblick über die KGA und die auftretenden Besonderheiten. Dabei berät er die Mitglieder des am konkreten Beispiel zur Gestaltung des Gartens, zu Maßnahmen des integrierten Pflanzenschutzes und zur Einhaltung bestehender Normen und Grenzwerte bei der Nutzung des Gartens. Er unterbreitet dem Vorstand Vorschläge für notwendige Veränderungen und eventuelle Auflagen.

  5. Eine wichtige Aufgabe des Gartenfachberaters besteht in der Mitwirkung beim Wechsel der Unterpächter. Dabei steht wiederum die fachliche Beratung der neuen Gartenfreunde zur kleingärtnerischen Nutzung im Vordergrund.

  6. Durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen des Landes- und Bezirksverbands vervollständigt er seine Kenntnisse und Fertigkeiten. In der Regel besteht die Möglichkeit Fachliteratur des Bezirksverbands zu nutzen.

  7. Die Arbeit des Gartenfachberaters sollte nach einem vom Vorstand der KGA für das laufende Kalenderjahr zu bestätigenden Arbeitsplan durchgeführt werden.

  8. Beratung der Mitglieder bei Bau und Abriss von Lauben, Gewächshäusern und anderen Baulichkeiten. Prüfung des Bauzustandes bei Gartenbegehungen.

  9. Bearbeitung der Befürwortung von Baugenehmigungen. Kontrolle der getroffenen Festlegungen.

  10. Prüfen der Einhaltung von Auflagen beim Pächterwechsel.

  11. Planung der Gemeinschaftsarbeit. Anleitung der Arbeitseinsatzleiter bzw. eigenständige Leitung der Arbeitseinsätze.

  12. Planung und Anleitung bei der Ausführung von Bauarbeiten an vereinseigenen Anlagen und Bauten.

  13. Zusammenarbeit mit der Baukommission und dem Schätzerkollektiv des Bezirks-, Stadt-, Kreis- oder Landesverbands und der Baubehörde der Gemeinde oder des Sadtbezirks.

 

Vereinsobmann

Aufgaben:

  1. Überwachung aller Ver- und Entsorgungsanlagen des Vereins.

  2. Reparatur (oder deren Veranlassung) dieser Anlagen.

  3. Organisation der pünktlichen Ablesung von Zählern und Unterzählern. Organisation deren Auswechselung nach Ablauf der Eichfrist.

  4. Federführung bei der Planung neuer Leitungen, Gruben, Schächte, Schaltkästen usf. des Vereins. Er berät die Mitglieder bei der Reparatur oder Neuanlage von Leitungen auf deren Parzellen.

  5. Organisation der Abfuhr von Sammelfäkalien, wenn der Verein eine zentrale Abwasseranlage besitzt, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen ist.

  6. Ansprechpartner für Leitungsbetriebe, deren Anlagen das Vereinsgelände über- oder unterqueren bzw. an deren Netz die KGA angeschlossen ist.

  7. Pflege und Instandhaltung von Vereinsmaterialien (Rasenmäher, Sensen, Vertikutierer u.ä.)

  8. Unterstützt den Gartenfachberater in der Organisation und Durchführung der Arbeitseinsätze.

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